Anträge für Vereinsmitgliedschaft
Sie sind Therapeut oder Therapeutin mit Kompetenzen in der Palliative Care? Gerne dürfen Sie sich als Aktivmitglied bei unserem Verein bewerben.
Sie sind an den Themen komplementäre Methoden und Palliative Care interessiert und möchten gerne im Verein mitwirken? Wir freuen uns, ihren Antrag als Passivmitglied entgegen zunehmen.
Sie sind selber ein Verein, eine Institution oder eine Organisation mit dem Schwerpunkt Palliative Care? Beantragen Sie mit dem Formular eine Mitgliedschaft als Kollektivmitglied.
Vorteile & Verpflichtungen
Vorteile einer Mitgliedschaft
- Aktivmitglieder erhalten Stimmrecht. Sie nutzen und unterstützen die Angebote und Einrichtungen des Vereins und werden auf Wunsch in der Liste des Fachpersonenpools auf der Vereins-Homepage aufgeführt.
- Passivmitglieder sind jederzeit zu den Mitgliederversammlungen eingeladen, jedoch ohne Stimmrecht. Sie dürfen in Arbeitsgruppen mitwirken. Für Veranstaltungen mit Eintrittspreis kann ihnen eine Reduktion gewährt werden.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Das Ehrenmitglied ist von einem Mitgliederbeitrag befreit.
- Kollektivmitglieder sind mit einer Person an der GV stimmberechtigt. Sie können alle Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen und werden auf Wunsch in der Liste des Fachpersonenpools und der Leistungserbringer:innen aufgeführt.
Pflichten der Mitglieder
- Einhalten der Statuten und Reglemente.
- Den Beschlüssen der Vereinsorgane Folge leisten.
- Jährliches Entrichten des Mitgliederbeitrags
- Teilnahme an mindestens einer Mitgliederversammlung pro Jahr.
Aufnahmekriterien
- Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit Information an die Generalversammlung.
- Aktivmitglieder verfügen über eine komplementärtherapeutische, alternativ- oder schulmedizinische Ausbildung und Kompetenzen in der Palliative Care. Es wird mindestens der Level eines A1 Kurses in Palliative Care erwartet.
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
Austritt und Ausschluss
- Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich.
- Das Austrittsschreiben muss mind. 4 Wochen vor einer ordentlichen Mitgliederversammlung an den Vorstand gerichtet werden.
- Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
- Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.






